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   BFH, 18.03.1965 - IV 78/64   

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https://dejure.org/1965,11275
BFH, 18.03.1965 - IV 78/64 (https://dejure.org/1965,11275)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1965 - IV 78/64 (https://dejure.org/1965,11275)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1965 - IV 78/64 (https://dejure.org/1965,11275)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    Bucht der Kaufmann ein bisher in der Buchführung geführtes und in der Bilanz ausgewiesenes Wirtschaftsgut mit der Erklärung zum Buchwert aus, daß er zu einer Bilanzberichtigung befugt sei, so liegt in der Ausbuchung in der Regel keine gewinnrealisierende Entnahme (BFH-Urteil vom 11. März 1965 IV 78/64, HFR 1965, 217).
  • BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74

    Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich -

    -- Folge man der Ansicht des FG, daß der zum gewillkürten Betriebsvermögen rechnende Teil des Hausgrundstücks nach dem Übergang zur Überschußrechnung nicht mehr als Betriebsvermögen würde angesehen werden können, dann würde auch das anteilige Grundstück mit dem Teilwert entnommen werden müssen (BFH-Urteil vom 11. März 1965 IV 78/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 217 -- HFR 1965, 217 --).

    Die Veränderung der Beziehungen eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes zum Betrieb in der Weise, daß das Wirtschaftsgut jetzt nicht mehr als Betriebsvermögen behandelt werden dürfe, sollte nach der früheren Rechtsprechung des BFH, worauf das FA hinweist, allerdings noch nicht zum Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen und damit zur Entnahme führen; dies sollte jedenfalls dann gelten, wenn die private Lebensführung des Unternehmers, besonders die Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse, keine entscheidende Rolle spiele (BFH-Urteil vom 7. November 1961 I 15/61, HFR 1962, 29 und IV 78/64).

  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

    Die Berichtigung wäre in Form einer Ausbuchung des unrichtigen Bilanzansatzes durchzuführen (vgl. BFH-Urteile I 130/60 S vom 27. März 1962, BFH 75, 10, BStBl III 1962, 273; IV 78/64 vom 18. März 1965, StRK, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 819; I R 143/66 vom 2. Juli 1969, BFH 96, 302, BStBl II 1969, 617).
  • BFH, 27.03.1968 - I 154/65

    Wirksamkeit der Zurechnung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder zum

    Die Entnahme eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts setzt ein entsprechendes Tätigwerden des Steuerpflichtigen, eine Entnahmehandlung, voraus (BFH-Urteile Gr. S. 1/63 S vom 13. November 1963, BFH 78, 315, BStBl III 1964, 124; IV 78/64 vom 11. März 1965, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 217).
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